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Leistung

Im Leistungsfall zählen Vertrag und Nachweise.

Diagnose, tatsächliche Berufsaufgaben und deren gesundheitlich bedingte Einschränkung müssen nachvollziehbar zusammengeführt werden.

Anerkenntnis

§ 173 VVG verlangt bei Fälligkeit eine Erklärung des Versicherers in Textform. Der konkrete Vertrag legt weitere Nachweise und Abläufe fest.

Nachprüfung

Wenn Voraussetzungen später entfallen, setzt § 174 VVG einen rechtlichen Rahmen. Bewahren Sie Befunde, Tätigkeitsangaben und die gesamte Kommunikation geordnet auf.

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