Leistung
Im Leistungsfall zählen Vertrag und Nachweise.
Diagnose, tatsächliche Berufsaufgaben und deren gesundheitlich bedingte Einschränkung müssen nachvollziehbar zusammengeführt werden.
Anerkenntnis
§ 173 VVG verlangt bei Fälligkeit eine Erklärung des Versicherers in Textform. Der konkrete Vertrag legt weitere Nachweise und Abläufe fest.
Nachprüfung
Wenn Voraussetzungen später entfallen, setzt § 174 VVG einen rechtlichen Rahmen. Bewahren Sie Befunde, Tätigkeitsangaben und die gesamte Kommunikation geordnet auf.
Schutzbedarf beschreiben