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Konkrete Verweisung bei der BU: Welche Bedeutung hat eine neue Tätigkeit?
Du möchtest im Fall einer Berufsunfähigkeit vielleicht trotzdem eine andere Arbeit ausüben. Das kann für Deinen Alltag, Deine Perspektive und Dein Einkommen wichtig sein. Bei der Auswahl einer BU solltest Du deshalb verstehen, wie der Vertrag eine tatsächlich aufgenommene neue Tätigkeit behandelt. Ein Verzicht auf abstrakte Verweisung beantwortet diese Frage nicht automatisch. Die konkrete Verweisung schaut auf eine Arbeit, die Du wirklich ausübst, und auf die dafür im Vertrag beschriebenen Voraussetzungen.
Dieser Ratgeber hilft Dir, diese Klausel vor dem Abschluss passend zu Deinen beruflichen Möglichkeiten einzuordnen. Wenn Du bereits eine BU-Rente erhältst und einen neuen Job erwägst, bietet er zugleich konkrete Fragen für die Beratung. Er liefert keine Vorhersage, ob eine Leistung fortbestehen wird. Dafür braucht es Deinen Vertrag, die tatsächlichen Aufgaben und die individuelle Prüfung. Die Frage ist aber verständlich: Welche neue Tätigkeit könnte Deinen Leistungsanspruch beeinflussen, und woran wird das gemessen?
1. Unterscheide eine mögliche von einer ausgeübten Arbeit
Bei einer abstrakten Verweisung wird nach einer anderen Tätigkeit gefragt, die Du unter den vereinbarten Voraussetzungen ausüben könntest. Eine konkrete Verweisung setzt dagegen bei einer tatsächlich ausgeübten Tätigkeit an. Wenn ein Vertrag auf die abstrakte Verweisung verzichtet, folgt daraus also nicht zwangsläufig ein Verzicht auf jede Verweisung. Suche im Bedingungswerk nach beiden Regeln. Ein einziges Häkchen in einer Zusammenfassung kann diesen Unterschied übersehen und Dir einen weitergehenden Schutz suggerieren, als tatsächlich vereinbart ist.
Der gesetzliche Rahmen steht in § 172 VVG. Danach können weitere Voraussetzungen zur anderen Tätigkeit vereinbart werden, die Ausbildung, Fähigkeiten und die bisherige Lebensstellung berücksichtigen. Wie der konkrete Tarif das ausfüllt, ergibt sich aus seinen Bedingungen. Deshalb ist weder „neuer Job beendet die Rente“ noch „anderer Job ist immer unschädlich“ eine brauchbare allgemeine Aussage. Die neue Tätigkeit muss anhand des vereinbarten Maßstabs betrachtet werden. Genau diesen Maßstab solltest Du vor dem Abschluss kennen.
Im geprüften Tarifbeispiel der Alten Leipziger trennt § 8 die beiden Fragen sichtbar. Dort wird auf abstrakte Verweisung verzichtet, zugleich ist die tatsächlich ausgeübte andere zumutbare Tätigkeit als konkrete Verweisung beschrieben. Sie muss aufgrund von Ausbildung und Erfahrung ausführbar sein und der vorherigen Lebensstellung entsprechen. Das Beispiel zeigt, warum beide Regeln zusammen gelesen werden müssen. Es beweist keine identische Regelung in Deinem Vertrag und sagt noch nichts über die Bewertung eines bestimmten beruflichen Neustarts aus.
Frage in der Beratung auch nach der späteren Nachprüfung. Ein Vertrag kann seine Regeln für die erstmalige Feststellung und für den weiteren Leistungsbezug an verschiedenen Stellen beschreiben. Nur die Definition beim Eintritt zu lesen reicht dann nicht. Du möchtest wissen, ob und wie die neue Arbeit später geprüft wird. Lass Dir die zusammengehörigen Stellen nennen und deren Wirkung erklären. So kannst Du Angebote nach derselben Frage vergleichen, statt nur nach einem werblichen Kurzbegriff.
2. Vergleiche Tätigkeiten statt Berufsbezeichnungen
Eine neue Berufsbezeichnung sagt wenig darüber aus, was Du tatsächlich tust. Zwei Stellen mit demselben Titel können sehr unterschiedliche Aufgaben, Arbeitszeiten und Verantwortung enthalten. Für eine sinnvolle Einordnung beschreibst Du deshalb beide Tätigkeiten konkret: den Beruf vor der gesundheitlichen Einschränkung und die neu ausgeübte Arbeit. Halte fest, welche Aufgaben prägend sind, welchen Umfang sie haben und welche Qualifikationen Du dafür einsetzt. Das schafft eine bessere Grundlage als „früher Führungskraft, jetzt Beratung“.
Erfasse auch den organisatorischen Rahmen. Arbeitest Du nach eigener Zeiteinteilung, mit häufigen Pausen oder unter besonderen Anpassungen? Sind bestimmte Aufgaben dauerhaft von anderen übernommen? Eine neue Tätigkeit kann ähnlich heißen und dennoch anders ausgestaltet sein. Diese Unterschiede darfst Du weder als automatisch irrelevant noch als automatisch entscheidend behandeln. Sie gehören in die sachliche Beschreibung, damit die beratende Stelle und gegebenenfalls der Versicherer das tatsächliche Bild sehen können.
Ein ausdrücklich fiktives Beispiel: Eine Person war zuvor für Planung, Kundenverhandlungen und die Leitung eines Teams verantwortlich. Später übernimmt sie stundenweise eine eng abgegrenzte Dokumentationsaufgabe ohne Personalverantwortung. Daraus folgt noch kein bestimmtes Ergebnis zur konkreten Verweisung. Das Beispiel zeigt, welche Unterschiede geklärt werden müssen: Aufgaben, Umfang, Qualifikation und berufliche Stellung. Der gemeinsame Branchenbezug allein beantwortet die Frage nicht. Ebenso wenig reicht der Umstand, dass überhaupt wieder Einkommen erzielt wird.
Vermeide es, die neue Arbeit für die Versicherungsfrage schöner oder kleiner darzustellen, als sie ist. Die Beschreibung sollte zur tatsächlichen Tätigkeit und zu den Unterlagen passen. Dazu können die Aufgabenvereinbarung, Arbeitszeiten und Vergütung gehören. Bei selbstständiger Arbeit kommen die tatsächlich übernommenen Leistungen hinzu. Dein Ziel ist keine taktische Wortwahl, sondern eine nachvollziehbare Einordnung. Eine unklare Darstellung kann eine fachliche Prüfung erschweren, ohne Dir verlässlich einen Vorteil zu verschaffen.
3. Verstehe Lebensstellung als mehr als Gehalt
Bei der Lebensstellung spielen nach dem geprüften Tarifbeispiel Einkommen und soziale Wertschätzung eine Rolle. Ein neues Gehalt ist daher eine wichtige Angabe, aber nicht die einzige. Die bisherige Verantwortung, berufliche Stellung und konkrete Tätigkeit können ebenfalls relevant sein. Bitte darum, diesen Begriff mit Bezug auf Deinen Berufsweg zu erklären. Eine abstrakte Aussage wie „vergleichbare Stellung“ bleibt zu unbestimmt, wenn Du nicht weißt, welche Unterschiede im konkreten Vergleich betrachtet werden.
Im geprüften § 8 Absatz 4 der Alten Leipziger ist das jährliche Bruttoeinkommen die Vergleichsbasis. Bei Selbstständigen wird der Gewinn vor Steuern herangezogen. Ein Netto-Monatsgehalt mit einem Brutto-Jahresbetrag zu vergleichen wäre deshalb falsch. Halte für beide Tätigkeiten denselben vertraglichen Bezugswert fest und lass die maßgeblichen Einkommensunterlagen klären. Die Zahl allein beantwortet zudem nicht, ob Ausbildung, Erfahrung und soziale Wertschätzung zur früheren Lebensstellung passen.
Nach dieser Klausel muss das jährliche Bruttoeinkommen der neuen Tätigkeit mehr als 80 Prozent des früheren jährlichen Bruttoeinkommens betragen, damit sie insoweit zumutbar ist. Genau 80 Prozent genügen dem Wortlaut „mehr als“ nicht. Auch oberhalb der Grenze kann die neue Tätigkeit im Einzelfall unzumutbar sein. Sie darf insbesondere nicht zu Lasten Deiner Gesundheit ausgeübt werden; die weiteren Anforderungen an die bisherige Lebensstellung bleiben bestehen. § 16 erlaubt die Prüfung einer tatsächlich ausgeübten zumutbaren Tätigkeit auch während einer laufenden Leistung und berücksichtigt dabei unter anderem neu erworbene Fähigkeiten. Eine abstrakte Verweisung und diese konkrete Prüfung sind verschiedene Regeln.
Ein ausdrücklich fiktives Beratungsszenario: Früher betrug das jährliche Bruttoeinkommen 60.000 Euro. Eine später tatsächlich ausgeübte fachlich verwandte Teilzeittätigkeit bringt 45.000 Euro, also 75 Prozent. Damit wäre die Einkommensvoraussetzung dieser konkreten Klausel nicht erfüllt. Auch 48.000 Euro entsprechen erst genau 80 Prozent. Bei 51.000 Euro wären es 85 Prozent; dann wäre diese zahlenmäßige Grenze überschritten, die Zumutbarkeit insgesamt aber noch nicht entschieden. Geringere Verantwortung, soziale Wertschätzung, Qualifikation und gesundheitliche Verträglichkeit müssen weiterhin betrachtet werden. Diese Fälle erklären den Wortlaut und sagen keine individuelle Leistungsentscheidung voraus.
4. Beziehe neue Fähigkeiten und Nachprüfung ein
Ein beruflicher Neustart kann mit einer Weiterbildung oder Umschulung verbunden sein. Dann kommen Fähigkeiten hinzu, die bei der ursprünglichen Tätigkeit noch keine Rolle gespielt haben. Im geprüften § 16 der Alten Leipziger wird bei der Nachprüfung auch die tatsächlich ausgeübte zumutbare Tätigkeit betrachtet; neu erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten werden dabei berücksichtigt. Das ist ein konkretes Beispiel dafür, dass die Frage während des Leistungsbezugs nicht allein beim früheren Berufsbild stehen bleiben muss.
Daraus solltest Du keine pauschale Empfehlung gegen Weiterbildung ableiten. Eine Umschulung kann für Deine persönliche Zukunft wertvoll sein. Die Versicherungsfrage sollte vielmehr frühzeitig geklärt werden, damit Du die finanziellen Folgen sachlich einschätzen kannst. Stelle die geplante oder tatsächlich begonnene Tätigkeit mit ihren Aufgaben dar und bitte um die Erklärung der dazugehörigen Vertragsregeln. Bei einem bestehenden Leistungsfall zählt die individuelle fachliche Beratung, insbesondere wenn Du eine konkrete Änderung Deiner Situation planst.
Auch gesundheitliche Veränderungen sind eine eigenständige Ebene. Der Versicherer kann nach dem Vertrag prüfen, ob die anerkannte Berufsunfähigkeit weiterhin besteht. Eine neue Tätigkeit ist deshalb nicht der einzige mögliche Grund für eine erneute Beurteilung. Trenne bei einer Anfrage die Veränderungen der Gesundheit von den Veränderungen der Arbeit. Wenn beide vermischt werden, ist schwerer nachvollziehbar, auf welcher Grundlage eine Aussage zur weiteren Leistung getroffen wird. Die Tatsachen sollten jeweils mit den passenden Informationen verbunden bleiben.
Prüfe, welche Angaben zu Veränderungen nach Deinem Vertrag erforderlich sind. Im Tarifbeispiel sind die relevanten Pflichten und Prüfungsregeln in eigenen Abschnitten beschrieben. Du brauchst keine allgemeine Sammlung aller möglichen Obliegenheiten. Wichtig ist, welche Information für die konkrete neue Tätigkeit benötigt wird und wie Du sie zutreffend mitteilst. Eine spätere Leistungsentscheidung solltest Du nicht aus einem früheren allgemeinen Beratungssatz ableiten. Die schriftliche Einordnung muss zur tatsächlichen Situation passen.
5. Vergleiche Klauseln nach Deinem beruflichen Spielraum
Vor dem Abschluss kannst Du überlegen, welche beruflichen Alternativen für Dich realistisch wären. Manche Tätigkeiten erlauben einen Wechsel in andere Fachaufgaben, andere verlangen besondere körperliche oder organisatorische Fähigkeiten. Daraus folgt kein einheitlicher Wunschvertrag für eine ganze Berufsgruppe. Der Vergleich soll zeigen, wie die jeweilige Klausel mit einer für Dich plausiblen neuen Tätigkeit umgehen würde. Damit erhältst Du mehr Nutzen als aus einer langen Liste von Tarifmerkmalen ohne Bezug zu Deinem Alltag.
Lass Angebote mit gleicher Rente und Dauer gegenüberstellen und wende auf jedes dieselben Einkommens- und Tätigkeitsszenarien an. Beim geprüften Beispiel der Alten Leipziger ist eine tatsächlich ausgeübte zumutbare Tätigkeit sowohl in der Definition als auch in der Nachprüfung relevant. Einen anderen Maßstab zeigen die öffentlich von HDI bereitgestellten Bedingungen für EGO Top, Tarif HBV26, Stand 09/2026, ohne AU. Die zum Vertrag gehörenden Erläuterungen schließen in § 11 bei der Erstprüfung sowohl die abstrakte als auch die konkrete Verweisung aus. Für eine nach Eintritt der BU aufgenommene neue Tätigkeit regelt § 17 zusammen mit § 8 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen die Nachprüfung. Im oben ausdrücklich fiktiven Szenario würden deshalb auch 51.000 Euro Jahresbrutto aus der anderen neuen Tätigkeit, also 85 Prozent des früheren Einkommens, für sich genommen keine konkrete Verweisung begründen, solange die BU im früheren Beruf fortbesteht. Eine gesundheitliche Besserung und der Wegfall der BU-Voraussetzungen bleiben medizinisch nachprüfbar. Bei Selbstständigen ist außerdem die mögliche zumutbare Umorganisation im eigenen Betrieb gesondert zu prüfen, soweit kein vertraglicher Verzicht darauf greift. Auskunfts- und Mitwirkungspflichten auf Nachfrage, vereinbarte Ausschlüsse und die Leistungsdauer gelten weiter. Dieses öffentliche Vertragsbeispiel sagt nichts über Deine persönliche Annahme oder die über das Portal erhältlichen Tarife aus. Lass für Deinen Vergleich die tatsächlich angebotene Vertragsfassung und ihre Grenzen erklären.
Betrachte neben der Klausel weiterhin den übrigen Schutz. Ein Vorteil bei der Verweisung kann durch eine individuelle Einschränkung oder ein unpassendes Leistungsende für Dich weniger wertvoll werden. Die Unterschiede sind getrennt zu bewerten. Du musst keine künstliche Gesamtnote vergeben. Entscheidend ist, ob der Vertrag eine ausreichende Absicherung mit den für Dich relevanten Gestaltungsmöglichkeiten verbindet und der Beitrag dauerhaft tragbar bleibt. Eine wichtige Einzelklausel verdient Aufmerksamkeit, ersetzt aber nicht den persönlichen Angebotsvergleich.
Wenn Du bereits einen Vertrag hast, leite aus einer moderneren Regel nicht sofort einen Wechsel ab. Ein neuer Antrag bedeutet eine aktuelle individuelle Prüfung. Der vorhandene Vertrag kann auf einem früheren Gesundheitsstand beruhen, dessen Annahme Du nicht einfach übertragen kannst. Prüfe deshalb zuerst, welche konkrete Verbesserung ein Ersatz brächte und was dabei verloren gehen könnte. Der Wechsel ist eine eigene Kaufentscheidung. Die bessere Erklärung einer Verweisungsklausel ist dafür eine Grundlage, aber noch kein ausreichender Auftrag zur Kündigung.
6. Bereite die konkrete Frage für Deine Beratung vor
Für die Beratung reichen zunächst drei verständliche Beschreibungen: die bisherige Tätigkeit, die neue oder denkbare Tätigkeit und der dazugehörige Vertragswortlaut. Ergänze Arbeitsumfang, Verantwortung, Qualifikation und Einkommen, soweit sie für den Vergleich gebraucht werden. Du musst das Ergebnis nicht selbst rechtlich herleiten. Du kannst aber prüfen, ob die Antwort diese Angaben tatsächlich berücksichtigt. Eine pauschale Aussage allein aufgrund des Jobtitels sollte die konkrete Einordnung nicht ersetzen.
Bei einer laufenden BU-Rente ist besonders wichtig, eine geplante berufliche Veränderung mit einer fachlich qualifizierten Stelle anhand des eigenen Vertrags zu besprechen. Wenn bereits eine Entscheidung zur Einstellung oder Veränderung der Leistung vorliegt, lass die darin genannten Gründe und Fristen zeitnah prüfen. Ein allgemeiner Ratgeber kann diese individuelle Prüfung nicht leisten. Er kann Dir jedoch helfen, die entscheidende Frage klar zu stellen: Welche konkrete Tatsache soll nach welcher Vertragsregel die weitere Leistung beeinflussen?
Mit diesem Verständnis wird die Klausel überschaubar. Du weißt, dass eine tatsächlich ausgeübte andere Arbeit betrachtet werden kann, welche Maßstäbe dabei eine Rolle spielen und wo die Nachprüfung geregelt ist. Du kannst daraus einen persönlichen Vergleich und eine konkrete Rückfrage ableiten. Der Zweck ist eine passende Absicherung mit nachvollziehbaren Regeln für Deinen möglichen Berufsweg. Eine neue Arbeit bleibt damit eine bewusst geplante Veränderung, deren Versicherungsfolgen Du vorab ernsthaft prüfst.
7. Frage BU-Angebote mit verständlichen Verweisungsregeln an
Du möchtest wissen, wie verschiedene BU-Verträge Deine beruflichen Möglichkeiten berücksichtigen? Über das Portal kannst Du kostenfrei und unverbindlich BU-Angebote anfragen. Bitte im anschließenden Gespräch um die genaue Regel zur konkreten Verweisung und zur Nachprüfung. Mit Deinem tatsächlichen Tätigkeitsprofil lässt sich erklären, welcher Vertragsunterschied für Deinen Berufsweg relevant sein könnte.